Ist Ihr Bankkonto bereit für „Verification Of Payee“?

Seit Oktober 2025 wird bei allen Online-Überweisungen in Echtzeit der Name des Empfängers geprüft. Doch nicht alle Bankkonten sind dafür vorbereitet.

Das European Payments Council hat in 2024 neue Regeln für den Zahlungsverkehr definiert, die alle Banken im SEPA-Raum seit Oktober 2025 umsetzen müssen. Dazu gehört die Überprüfung des Empfänger-Namens (Verification of Payee, oder VoP) bei Überweisungen im Electronic Banking, ob dieser mit dem hinterlegten Namen des Kontoinhabers übereinstimmt. Wenn nicht, bekommt die überweisende Person in Echtzeit eine Warnmeldung angezeigt, dass der Kontoinhaber nicht übereinstimmt und die Zahlung möglicherweise an den falschen Empfänger geht. Das Problem dabei ist, dass bei vielen Konten von juristischen Personen der Kontoinhaber nicht korrekt oder vollständig hinterlegt ist. Das betrifft besonders Vereine, wie zum Beispiel DRK-Verbände.

Der vollständige, rechtlich korrekte Name eines DRK-Kreisverbands wie Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Musterstadt e.V. verführt dazu, diesen im Alltag abzukürzen. Diese Abkürzung haben offenbar auch einige Kreditinstitute genommen, als die Bankkonten eröffnet wurden. Oft wurden Angaben wie Deutsches Rotes Kreuz, DRK-KV Musterstadt oder gar Deutsches Rotes Kreuz Kreis hinterlegt. Möglicherweise ist dies zum Teil auch mit der früheren Beschränkung des Empfängerfelds auf 27 Zeichen zu erklären.

Das führt zu Problemen, Verunsicherung und Zahlungsausfällen bei den Beitrags- und Spendenzahlern. Um dies zu vermeiden, sollten Sie unbedingt den hinterlegten Kontoinhaber bei Ihrem Kreditinstitut überprüfen und sicherstellen, dass dieser mit dem bei uns gespeicherten Namen übereinstimmt.

Im Bereich "Mein GSCOWeb" haben Sie die Möglichkeit, den bei uns gespeicherten Kontoinhaber für Ihr Beitrags- und Spendenkonto zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Bitte beachten Sie, dass die Angaben unbedingt buchstabengenau übereinstimmen müssen.

Tipp: Alias-Namen verwenden

Die meisten Kreditinstitute ermöglichen es ihren Kunden, zusätzlich zum "offiziellen" Kontoinhaber auch noch einen oder mehrere Alias-Namen zu hinterlegen. Wir empfehlen, dass insgesamt folgende Variationen hinterlegt werden:

  • Der vollständige, rechtliche Name des Kreisverbands: Deutsches Rotes Kreuz Musterstadt e.V.
  • Eine abgekürzte Version des Namens wie DRK KV Musterstadt e.V.
  • Eine verbandsneutrale Version: Deutsches Rotes Kreuz

Eine dieser Varianten (wir empfehlen die abgekürzte Version) tragen Sie dann im GSCOWeb als Kontoinhaber ein – diesen Namen verwenden wir dann auf Zahlungsvordrucken etc., damit Ihre Mitglieder immer die richtige Angabe ablesen können.

Bitte nehmen Sie mit Ihrer Bank oder Sparkasse Kontakt auf, damit der richtige Kontoinhaber hinterlegt ist und Sie weiterhin Überweisungen von Ihren Mitgliedern empfangen können.

Falls Sie Fragen zu dem Thema haben, stehen wir Ihnen wie immer mit Rat und Tat zur Seite! Bitte nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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